Kalte Progression 2023
Die kalte Progression bringt 2023 erwartungsgemäß eine Steuermehrbelastung von mehr als 41 Milliarden Euro mit sich. Das geht aus dem aktuellen Steuerprogressionsbericht hervor. Demgemäß bezeichnet die kalte Progression Steuermehreinnahmen aus 2023, die entstehen, wenn inflationsbedingte Lohnerhöhungen zu einer höheren Besteuerung durch die Einkommensteuer führen. Das Ergebnis: Um die finanzielle Mehrbelastung durch die Inflation auszugleichen, mag das Einkommen zwar faktisch erhöht worden sein, diese Gehaltserhöhung kommt aber in der Praxis nicht bei den Steuerpflichtigen an, weil diese durch die höhere Besteuerung gänzlich getilgt wird. Aufgrund der kalten Progression landet 2023 demnach oftmals sogar weniger Geld auf dem Konto.
Steuermehrbelastung ausgleichen
Um die Steuermehrbelastung durch die kalte Progression im Jahr 2023 auszugleichen, hat die Bundesregierung das Steuerentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz soll die rund 48 Millionen Steuerzahlenden in Deutschland entlasten, die von den Steuermehrbelastungen wegen der kalten Progression in 2023 betroffen sind. Das gelingt beispielsweise über eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags sowie des Kindergeldes. Laut Bundesfinanzministerium kommt so eine durchschnittliche Entlastung von 192 Euro pro Person zustande.
Für eine korrekte Steuerberechnung ist natürlich Voraussetzung, dass immer die aktuell gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM, abgerufen werden. Am schnellsten, einfachsten und vor allem rechtssichersten gelingt das mit der Lohnsoftware Lohnabzug von DATALINE. Der große Vorteil an diesem modular aufgebauten Softwareprogramm ist neben seiner klar und übersichtlich strukturierten Oberfläche der inkludierte Aktualisierungsservice. Damit stellen wir sicher, dass Sie immer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abrechnen.