Unterbrechnungsmeldungen in der Lohnabrechnung

In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt erhalten, solange Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung (z. B. Kranken-, Verletzten- oder Übergangs- oder Mutterschaftsgeld) besteht. Dies gilt allerdings nicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Deshalb sind Unterbrechungsmeldungen erforderlich.

Nachweis der Elterneigenschaft

In der Personalabrechnung wird ein Nachweis der Elterneigenschaft für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge benötigt. Hier ist grundsätzlich ein Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung von kinderlosen Arbeitnehmern ab Vollendung des 23. Lebensjahres zu zahlen. Bei Nachweis der Elterneigenschaft entfällt dieser Zuschlag. Die Elterneigenschaft ist in geeigneter Form gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen und zu dokumentieren.

Werkstudentenprivileg

Das Werkstudenten-Privileg greift oft für Studierende, die neben einem Studium noch nebenbei arbeiten müssen. Den Studenten wird es somit ermöglicht, ohne die hohen Sozialversicherungsabgaben in einer Beschäftigung ein (relativ) hohes Nettoentgelt zu erwirtschaften.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Steuerklasse II

Alleinerziehende Elternteile werden steuerlich begünstigt. Arbeitet ein alleinerziehender Elternteil und lebt allein mit dem Kind oder den Kindern in einem Haushalt, so können diese Elternteile regelmäßig mit der Steuerklasse II versteuert werden, die besonders günstig für den Arbeitnehmer ist.

NEU: Unternehmensnummer für die Unfallversicherung

Alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine neue Unternehmensnummer. Diese soll mittelfristig die Mitgliedsnummer ablösen.