Nachweis der Elterneigenschaft

In der Personalabrechnung wird ein Nachweis der Elterneigenschaft für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge benötigt. Hier ist grundsätzlich ein Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung von kinderlosen Arbeitnehmern ab Vollendung des 23. Lebensjahres zu zahlen. Bei Nachweis der Elterneigenschaft entfällt dieser Zuschlag. Die Elterneigenschaft ist in geeigneter Form gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen und zu dokumentieren.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – Steuerklasse II

Alleinerziehende Elternteile werden steuerlich begünstigt. Arbeitet ein alleinerziehender Elternteil und lebt allein mit dem Kind oder den Kindern in einem Haushalt, so können diese Elternteile regelmäßig mit der Steuerklasse II versteuert werden, die besonders günstig für den Arbeitnehmer ist.

NEU: Unternehmensnummer für die Unfallversicherung

Alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine neue Unternehmensnummer. Diese soll mittelfristig die Mitgliedsnummer ablösen.

Werkstudentenprivileg

Das Werkstudenten-Privileg greift oft für Studierende, die neben einem Studium noch nebenbei arbeiten müssen. Den Studenten wird es somit ermöglicht, ohne die hohen Sozialversicherungsabgaben in einer Beschäftigung ein (relativ) hohes Nettoentgelt zu erwirtschaften.

Mindestlohn - 12 Euro Stundenlohn

Zum 1.10.2022 ist der allgemeine Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde angehoben worden. Das bedeutet, dass Sie die Stundenlohnhöhe Ihrer Mitarbeiter prüfen sollten, ob der neue Mindestlohn eingehalten wird. In der Zeit vom 1.7.2022 bis 30.9.2022 betrug der Mindestlohn 10,45 Euro je Stunde.