Lohnabzug hat Qualitätskontrolle erneut erfolgreich bestanden

Für Entgeltabrechnungsprogramme, die am maschinellen Melde- und Beitragsverfahren in der Sozialversicherung teilnehmen, erfolgt jedes Jahr eine Qualitätskontrolle durch die ITSG. Nur mit einem gültigen GKV-Zertifikat des Softwareherstellers dürfen über die Lohnsoftware Meldungen und Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden.