Auszubildende in der Entgeltabrechnung

Zum 1. August heißt es in vielen Betrieben wieder, die Auszubildenden kommen. Das neue Ausbildungsjahr beginnt und die Berufsstarter machen in den Betrieben die ersten Schritte. In der Lohnabrechnung bedeutet dies auch, auf einige Besonderheiten zu achten.

 

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Die elektronische Entgeltbescheinigung (EEL-Verfahren)

Kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aufgrund von Krankheit, Erkrankung eines Kindes oder Mutterschaft nicht erbringen, muss der Arbeitgeber (nach Ablauf etwaiger Entgeltfortzahlungsansprüche) kein Entgelt mehr zahlen. In diesen Fällen springt die Krankenkasse ein und zahlt einen “Entgeltersatz” in Form einer Entgeltersatzleistung. Konkret handelt es sich dabei um Krankengeld, Kinderkrankengeld oder Mutterschaftsgeld.

 

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Pflegeversicherungsbeitrag in Sachsen ab Juli 2023

Bei der Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags nimmt das Bundesland Sachsen eine besondere Position ein. 

 

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Neue Lohnsteuerberechnung ab Juli 2023

Die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags zieht weite Kreise. Da die Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung auch Auswirkungen auf die Lohnsteuerberechnung hat, ändert sich die Berechnungsformel für die Lohnsteuer ab Juli 2023.

 

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Das neue elektronische Arbeitgeberkonto (DSAK) 2023

Hat der Arbeitgeber einer neuen Krankenkasse eine Anmeldung für Beginn einer Beschäftigung übermittelt, wurde über den Postweg ein Formular versendet, damit die Krankenkasse ein volständiges Arbeitgeberkonto/Beitragskonto einrichten konnte.

 

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