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Wann muss bei einer Korrektur mit Einmalzahlungen die Märzklausel angewendet werden?
In der Sozialversicherung werden Einmalzahlungen anders als bei der Steuer dem Vorjahr zugeordnet, wenn die Zahlung innerhalb der ersten drei Monate (01.Januar bis 31.März) durchgeführt wird.
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Was genau ist eigentlich Kurzarbeitergeld und was gibt es zu beachten
Hat ein Arbeitgeber Arbeitsausfälle saisonal oder konjunkturell bedingt nicht mehr genug Arbeit für seine Arbeitnehmer, kann er bei der Agentur für Arbeit maximal 12 Monate Kurzarbeit beantragen.
Die Arbeitnehmer arbeiten dann nur noch so viel wie Arbeit vorhanden ist oder bleiben komplett daheim und erhalten dann für den Ausfall Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber. Das Kurzarbeitergeld ist steuer- und beitragsfrei für den Arbeitnehmer und soll so den Verdienstausfall abmildern.
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Midijobs 2022 und 2023 im Vergleich
Die Midijobs haben in der letzten Zeit einige Veränderungen durchlebt. So wurde zum 1.10.2022 durch die Anhebung der Minijobgrenze, die untere Entgeltgrenze auf 520,01 Euro angehoben. Aber auch die obere Entgeltgrenze stieg zunächst auf 1.600 Euro und ab 1.1.2023 sogar auf 2.000 Euro.
Diese Entgelterhöhungen haben unmittelbare Folgen für die Entgeltabrechnung. Denn durch jede Verschiebung der Entgeltgrenzen, folgt auch eine Änderung der Berechnungsformel. Welche Auswirkungen dies auf die Berechnung hat, sehen Sie im folgenden Beispiel.
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Mehr Netto vom Brutto durch die Steuerentlastungen 2023 - Beispiele
Durch die höheren Verbraucherpreise bei Nahrungsmittel und Energie wurde ab 2023 der Grundfreibetrag um 561 € auf 10.908 € pro Jahr erhöht. Der Grundfreibetrag ist steuerfrei und soll damit das Existenzminimum sicherstellen.
Die Änderungen des Steuerentlastungsgesetz sind erst zum Ende des letzten bzw. Anfang dieses Jahres veröffentlicht worden. In DATALINE Lohnabzug sind bereits sämtliche Anpassungen in der Steuerberechnung angepasst, so dass die abgerechneten Arbeitnehmer schon direkt ab Januar 2023 von dieser Entlastung profieren. Eine spätere Aufrollung durch die Anpassung der Steuerberechnung entfällt somit.
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Was es bei einem Lohnnachweis alles zu beachten gilt
Der Lohnnachweis dient als Grundlage für die Berechnung der Beiträge an die Unfallversicherung. Der Abgabetermin ist immer der 16.02. des aktuellen Jahres für das vorherige Kalenderjahr.
Er beinhaltet das unfallversicherungspflichtige Entgelt (UV–Entgelt) und die dazugehörigen Arbeitszeiten (UV–Zeit) Ihrer unfallversicherungspflichtigen Mitarbeiter, sowie die für sie gültigen Gefahrentarifstellen.