Nachtarbeit-, Sonn- und Feiertagszuschlag: Die Höhe von Zuschlägen
Laut Gesetz gibt es keinen Anspruch auf einen Sonntagszuschlag oder Feiertagszuschlag. Als Ausgleich sollen Ersatzruhetage reichen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt in Paragraph 9 Absatz 1 vor, dass Arbeitnehmer an Sonn- sowie gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden dürfen. Im Gegensatz dazu soll für die Arbeit nach 22:00 Uhr ein Ausgleich in Form eines angemessenen Zuschlags (Nachtarbeiterzuschläge) oder in Form von bezahlten freien Tagen erfolgen. Die Höhe von Zuschlägen ist nicht gesetzlich geregelt. Die entsprechende Zusammensetzung kann in Tarif- oder Arbeitsverträgen sowie in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.
Ob ein Zuschlag steuerpflichtig ist, hängt vom Basislohn ab. Bis zu einem maximalen Stunden-Grundlohn in Höhe von 50 Euro können darauf entfallende prozentuale Zuschläge steuerfrei abgerechnet werden. Für die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung wird bei der Grundlohnberechnung lediglich ein Maximalbetrag in Höhe von 25 Euro pro Stunde berücksichtigt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind solche Zuschläge bis zu bestimmten Prozentsätzen vom Grundlohn steuer- beziehungsweise beitragsfrei, zum Beispiel:
• Nachtarbeiterzuschläge von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr bis 25 Prozent
• Sonntagsarbeit bis 50 Prozent
• Feiertagszuschlag an Silvester nach 14 Uhr bis 125 Prozent
• Feiertagszuschlag an Weihnachtstagen und 1. Mai bis 150 Prozent
Obwohl es keine gesetzliche Grundlage für die Höhe gibt, richten sich die Zuschläge im Schnitt nach diesen Grenzwerten. Ist ein Zuschlag anteilig höher, ist er insoweit steuer- beziehungsweise beitragspflichtig. Dies sollten Sie bei der Festlegung der Löhne für Ihre Arbeitnehmer einbeziehen. Zu beachten ist hierbei, dass Zuschläge immer neben dem laufenden Grundlohn gezahlt und entsprechend ausgewiesen werden. Mit dem Lohnabrechnungsprogramm von DATALINE erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung von Grundlohn und Zuschlägen. Die Berechnung der einzelnen Bestandteile der Lohnzettel für Ihre Arbeitnehmer können Sie mit unserer Software-Lösung intuitiv vornehmen.
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