Freigrenze Soli: Wie hoch fällt sie aus?

Die Freigrenze beim Soli steigt im Jahr 2023 auf 17.543 Euro im Jahr. Für Paare beträgt die Freigrenze des Solis ab 2023 35.086 Euro. Eine weitere Anhebung der Freigrenze des Solis ist für das Jahr 2024 geplant – mit Werten von 18.130 Euro für Alleinstehende und 36.260 Euro für Paare. Aufgrund dieser Freigrenze gilt der Soli schon seit 2021 nur noch für Besserverdienende sowie für Anlegerinnen und Anleger, die Ihren Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft haben, sowie für GmbHs und andere Körperschaften. Vor der Einführung einer Freigrenze fiel der Soli mit 5,5 Prozent zusätzlich zu Einkommensteuer, Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer prinzipiell für alle Steuerzahlenden an. Durch die Freigrenze war der Soli für rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen ab 2021 hinfällig.

Solidaritätszuschlag 2023: Wer zahlt ihn?

Der Solidaritätszuschlag entfällt 2023 somit für alle Personen, deren zu zahlende Steuern unter den oben angegebenen Werten liegen: Beträgt die tarifliche Einkommensteuer maximal 17.543 Euro für Alleinstehende und 36.260 Euro für Paare, ist kein Solidaritätszuschlag für das Jahr 2023 mehr fällig. Diese Änderungen in Bezug auf den Solidaritätszuschlag in 2023 sind Teil des Inflationsausgleichgesetzes, mit dem die Bundesregierung die steuerlichen Mehrbelastungen durch hohe Inflation und kalte Progression abmildern, um die Steuerpflichtigen vor der großen Steuerlast zu schützen.

Falls bei Ihren Angestellten der Solidaritätsbeschlag auch 2023 weiterhin anfällt, sind Sie als Unternehmen dafür zuständig, diesen zusammen mit der Lohnsteuer direkt bei der Gehaltsabrechnung einzubehalten und abzuführen. Nutzen Sie dafür am besten die praktische Lohnsoftware von DATALINE. Dank des inkludierten Aktualisierungsservices sind Sie damit immer auf der sicheren Seite was die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen angeht. So gelingt die Buchhaltung schnell, einfach und vor allem rechtssicher.