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Betriebsveranstaltungen in der Lohnabrechnung
Im Jahr 2022 stehen in vielen Betrieben wieder Betriebsfeste oder ähnliche betriebliche Aktivitäten an. Dabei sollten Sie aus Sicht der Lohnabrechnung stets ein paar Besonderheiten im Blick haben. Denn es stellt sich (gerade für Betriebsprüfer) im Nachgang oft die Frage, ob es sich um eine steuerfreie und beitragsfreie Betriebsveranstaltung handelt oder ob hier eventuell noch Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
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Keine U1-Umlagepflicht bei GmbH-Geschäftsführern
Geschäftsführer einer GmbH, die eine Mehrheit an den Gesellschaftsanteilen halten, sind in der Regel versicherungsfrei in der Sozialversicherung. Damit entfällt für diese Personen auch die Abgabepflicht zur U1 und U2-Umlagekasse.
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Arbeitszeiterfassung ist Pflicht
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Beschluss festgestellt, dass Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21).
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BAV-Förderbetrag in der Entgeltabrechnung
Der mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte BAV-Förderbetrag ist ein staatlicher Zuschuss, der gezahlt wird, wenn ein Arbeitgeber Beiträge für den Arbeitnehmer in eine Betriebliche Altersvorsorge zahlt.
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Studentische Aushilfen in der Lohnabrechnung
Gern werden Studenten als Aushilfen in den Betrieben abgerechnet. Hier stellt sich in der Lohnabrechnung regelmäßig die Frage, wie diese studentischen Aushilfen zu behandeln sind.