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Minijobgrenze 2024 bei 538 Euro im Monat
Ab 1.1.2024 steigt die Minijobgrenze für die geringfügig entlohnt Beschäftigten auf 538 Euro. Somit liegt ab 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt die neue Minijobgrenze von 538 Euro nicht übersteigt.
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Wahlmöglichkeit zur U1-Umlage
Betriebe mit nicht mehr als 30 anrechenbaren Arbeitnehmern unterliegen der Teilnahmepflicht zur U1-Ausgleichskasse nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Sie sind somit zur Teilnahme am U1-Umlageverfahren verpflichtet und erhalten einen Teil der Arbeitgeberaufwendungen, die im Rahmen der Entgeltfortzahlung geleistet werden, erstattet.
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Gerüstbauhandwerk mit Mindestlohnerhöhung
Am 29.11.2023 ist im Bundesgesetzblatt die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung — 8. GerüstbauerArbbV) veröffentlicht worden.
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Jahresmeldungen zur Sozialversicherung 2023
Nach Ablauf eines Kalenderjahres sind für alle Beschäftigten, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt sind, Jahresmeldungen zur Sozialversicherung zu erstatten. Dies gilt neben den Vollzeitbeschäftigten auch für Minijobber und beschäftigte Altersrentner.
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Beitragssätze zur Sozialversicherung 2024
Das neue Jahr startet mit nahezu stabilen Beitragssätzen in der Sozialversicherung. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick der Beitragssätze.