Lohnsteuer pauschal
Die pauschale Lohnsteuer können Sie einerseits unter den Lohnarten anlegen, wenn es sich um eine pauschal versteuerte Lohnart handelt, z.B. Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers (pauschal versteuert). Andererseits können Sie in den Personaldaten unter Steuer und Sozialvers. auf der Karte „Steuer“ die pauschale Versteuerung für den Beschäftigten hinterlegen, z.B. kurzfristig oder geringfügig entlohnt Beschäftigte. Wählen Sie dazu als Steuerklasse „pauschal“. Wenn Sie einen Arbeitnehmer pauschal versteuern, achten Sie bitte darauf, dass Sie diesem eine steuerpflichtige Lohnart zuordnen, damit die pauschale Versteuerung erfolgen kann.