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Die Clearingstelle der Deutsche Rentenversicherung Bund ist bundesweit für die Durchführung des so genannten Statusfeststellungsverfahrens zuständig.
Adresse:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Clearingstelle
10704 Berlin.
Seit 1. Januar 2000 wurde ein neuer Steuerbefreiungstatbestand in das Einkommensteuergesetz eingefügt, der die private Nutzung von betrieblichen Personalcomputern steuerfrei stellt. Die Steuerfreiheit gilt nicht nur für die private Nutzung des Gerätes und seines Internetanschlusses im Betrieb des Arbeitgebers, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Computer zur häuslichen Privatnutzung (leihweise) überlässt. Für die Steuerfreiheit der Privatnutzung ist es unerheblich, in welchem Verhältnis die berufliche Nutzung zur privaten Mitbenutzung steht. Das bedeutet, dass auch dann kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitnehmer den zur häuslichen Nutzung leihweise überlassenen Computer (PC oder Laptop) mit Internetanschluss ausschließlich privat nutzt.