Aktuelles Service-Pack
Tragen Sie zunächst in den Firmendaten – Betrieblichen Grunddaten - Berufsgenossenschaft Ihre richtige Mitgliedsnummer ein.
Anschließend müssen Sie die fehlerhaften Meldungen neu erzeugen. Dies gelingt Ihnen beispielsweise bei den Jahresmeldungen 2012 durch ein nochmaliges Abrechnen des Januars, da mit den Januarabrechnungen die Jahresmeldungen für das Vorjahr programmseitig erstellt werden. Hier genügt es, wenn Sie im Abrechnungszeitraum Januar nochmals mit „Quick“ abrechnen.
Sofern Sie sich bereits im Abrechnungsmonat Februar befinden, korrigieren Sie bitte die Januarabrechnung über Abrechnungen >> Korrektur und hier durch einfaches Speichern der Korrekturabrechnung für die betroffenen Arbeitnehmer.
Sie erhalten dann eine Stornierung der ursprünglichen Jahresmeldung (mit falscher Mitgliedsnummer) und eine neue Jahresmeldung (mit neuer richtiger Mitgliedsnummer).
Bei Fragen zu den Inhalten der Krankenkassenrückmeldungen der Krankenkassen, können Ihnen entweder die Krankenkassen selbst oder deren Datenannahmestellen Auskunft geben. Eine Übersicht der Kontaktdaten der Annahmestellen finden Sie unter Adressdaten - Annahmestellen.
Hier können Sie auch fragen, ob Ihre Datensendungen verarbeitet worden sind. Nennen Sie dazu bitte den Annahmestellen die Betriebsnummer sowie die Dateifolgenummer der Datensendung.
Bitte schauen Sie noch einmal in Ihren Unterlagen nach. Dort sollten Sie den Registrierungsantrag finden und ggf. haben Sie auf diesem das Passwort hinterlegt.
Eine weitere Möglichkeit kann die Eingabe von 654654 sein. Dieses Passwort haben wir seinerzeit vorgeschlagen. Vielleicht haben Sie dieses genutzt.
Die Jahresmeldung zur Berufsgenossenschaft (Lohnnachweis) bleibt bis auf Weiteres -voraussichtlich bis 2019- noch parallel zum neuen Verfahren als Papiermeldung (bzw. Internetformular) erhalten und ist bis dahin auch die Berechnungsgrundlage für die Berufsgenossenschaften.
Innerhalb der Übergangszeit sind sowohl die arbeitnehmerbezogenen UV-Entgelte und Arbeitszeiten je Gefahrentarif in allen Entgeltmeldungen zu erstellen als auch die Jahresbescheinigungen kumuliert nach Gefahrenklassen für die Berufsgenossenschaft abzugeben. Für den "Papier-Lohnnachweis" stellt Lohnabzug eine Vorlage bereit. Diese können Sie unter Berichte/Berufsgenossenschaft über die Drucken-Lasche erzeugen.
Bei Fragen zu den UV-Daten wenden Sie sich bitte direkt, bestenfalls schriftlich, an Ihren Unfallversicherungsträger.
Sofern Sie die Datenbanken im Netz/Server ablegen wollen, empfehlen wir Ihnen das Modul Netzwerkfähigkeit. Ohne das Modul ist die Zugriffszeit auf Ihre Daten oft sehr langsam. Mit der Netzwerkfähigkeit wird diese Zugriffgeschwindigkeit optimiert.
Die SEPA-Umstellung wurde vom 1.2.2014 auf den 1.8.2014 verschoben. In der Lohnabrechnung gilt aber bereits ab 1.1.2014 die Verpflichtung zur Verwendung der neuen Bankverbindungsdaten, wenn Sie sich Erstattungen nach dem AAG-Verfahren auf Ihr Konto auszahlen lassen wollen. Denn hier hat der Spitzenverband der Sozialversicherungsträger zwingend die SEPA-Daten für die Übermittlung der Erstattungsanträge vorgeschrieben.
Stellen Sie daher zeitnah Ihre Bankverbindungsdaten mit unserem SEPA-Konvertierungstool um (Firmendaten >> Betriebliche Grunddaten >> Betriebsdaten.
Bei Fragen zu den abgerufenen ELStAM wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Finanzamt, da unsere Hotline Ihnen dazu keine Auskünfte erteilen kann. Gleiches gilt bei Überprüfung der Steuer-Identifikationsnummern – auch hier kann Ihnen das örtliche Finanzamt weiterhelfen.
Bitte übernehmen Sie die abgerufenen ELStAM regelmäßig, da diese Grundlage für die Lohnsteuerberechnung Ihrer Mitarbeiter ist. Sofern Sie einzelne ELStAm noch nicht übernommen haben, holen Sie dies bitte umgehend nach (Personaldaten >> Steuer und Sozialvers. >> Steuer – Lasche „Änderungslisten“ Lasche „Übernehmen“.