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Mitarbeiter, die im aktuellen Abrechnungsmonat in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen, müssen abgerechnet werden. Haben die Mitarbeiter kein Entgelt erzielt, so sind sie mit 0 Euro abzurechnen.
Grundsätzlich muss für einen angelegten Arbeitnehmer, der in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis ist, ein steuerpflichtiges Entgelt abgerechnet werden, es sei denn es ist eine Fehlzeit (z. B. Krankengeld) erfasst.
Diese Lohnart ist fest in Lohnabzug hinterlegt. Sofern Sie Änderungen an den Voreinstellungen vornehmen möchten, können Sie dies unter Firmendaten-Lohnartenschlüssel eintragen.
Für die Abrechnung wählen Sie einfach auf der Karte „Lohnarten“ die entsprechende Lohnart aus (Abrechnung-Eingabe).
Um einen neuen Mitarbeiter neu anzulegen, gehen Sie bitte in die Personaldaten und beginnen mit der Anlage im Bereich „Adresse und Bank“.
Um einen neuen Mandanten anzulegen, gehen Sie bitte in die Adressdaten und beginnen mit der Anlage im Bereich „Firma“. Bitte beachten Sie, dass hierfür mindestens Lohnabzug PLUS vorausgesetzt wird.