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Weihnachtsgeld ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.
Arbeitnehmer der Baubranche (Bauarbeiter auf witterungsabhängigen Arbeitsplätzen) erhalten Wintergeld. Dieses ist steuer- und beitragsfrei (je nach Branche 2,50 Euro, 1,03 Euro oder 1,00 Euro je Arbeitsstunde). Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Das Wintergeld wird in zweierlei Form gewährt:
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann, haben in der Bauwirtschaft Anspruch auf ein umlagefinanziertes Wintergeld, welches als Zuschuss-Wintergeld (ZWG) und Mehraufwands-Wintergeld (MWG) gezahlt wird.
Zuschuss-Wintergeld
Das Zuschuss-Wintergeld wird für jede in der Schlechtwetterzeit ausgefallene Arbeitsstunde gewährt, wenn durch die Auflösung von Arbeitszeitguthaben die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird.
Das Zuschuss-Wintergeld beträgt in Betrieben des Baugewerbes und des Dachdecker-Handwerks 2,50 Euro für jede ausgefallene Arbeitsstunde. In Betrieben des Gerüstbaus und des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus beträgt das Zuschuss-Wintergeld 1,03 Euro je Stunde und wird ausschließlich zur Vermeidung witterungsbedingter Arbeitsausfälle gewährt. Das Zuschuss-Wintergeld ist steuer- und beitragsfrei.
Mehraufwands-Wintergeld
Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunde (im Dezember bis zu 90 im Januar und Februar bis zu 180 Stunden). Das Mehraufwands-Wintergeld ist steuer- und beitragsfrei.
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SV.net ist eine Ausfüllhilfe der ITSG, um Meldungen oder Beitragsnachweise an den GKV-Kommunikationsserver zu versenden, die im Lohnprogramm nicht (mehr) erstellt werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Krankenkassen oder der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Prüfung nachträglich Meldungen mit bestimmten Angaben zugesandt haben wollen. Diese lassen sich oft nur mit einem erheblichen Korrekturaufwand im Lohnprogramm abbilden. Daher ist es sinnvoll die Daten auf anderem Weg zu den SV-Träger zu versenden.
Sie finden eine aktuelle Version von sv.net unter http://download.gkvnet-ag.de/kurzanleitung.pdf
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