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Für Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften ist grds. die „Fiktive Gefahrentarifstelle“ zu verwenden. Das UV-Entgelt beträgt stets 0 EUR. Zwar werden für Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften UV-Jahresmeldungen erstellt, diese Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nehmen aber nicht am elektronischen Lohnnachweisverfahren teil.

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist eine Kasse, welche nur von Landwirten bzw. deren Angehörigen oder in der Landwirtschaft Beschäftigten gewählt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Landwirtschaftliche Krankenkasse keine Umlagekasse ist und eine andere Kasse als Umlagekasse gewählt werden muss.

Sofern Sie mit Krankenkassen oder Finanzämtern einen Lastschrifteinzug der Beiträge bzw. fälligen Steuern vereinbart haben, können Sie dies unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf den Karten „Steuerdaten“ bzw. „Krankenkasse“ im Feld „Zahlungsart“ einstellen.

Es wird dann kein Überweisungsträger im Abschluss erzeugt.

Unterhalb (nahezu) jedes Dialogs befindet sich eine zugehörige Liste. Aus diesen Listen können die Einträge per Doppelklick ausgewählt werden. Daneben können Sie eine Sortierung der einzelnen Spalten durch einen Klick auf die Spaltenüberschrift vornehmen.

Neue Lohnarten können Sie unter Firmendaten-Lohnartenschlüssel neu anlegen. Klicken Sie dazu auf die Lasche „Neu“ und tragen dort Ihre neue Lohnart ein. Bitte beachten Sie, dass Sie eine neue Schlüsselnummer vergeben müssen, welche bislang noch nicht verwendet wird. Geben Sie anschließend bitte auf der nachfolgenden Karte „Buchungsart“ die zugehörige Kontonummer der Lohnart an, damit diese in der Lohnbuchungsliste richtig verbucht werden kann.

Sie können sich unter Anträge-Erstattungen U1 bzw. U2 eine Liste mit den Erstattungen (Erstattungsliste) anzeigen lassen. Gehen Sie dazu bitte auf die Lasche „Drucken“ und wählen hier den Eintrag Liste U1/Liste U2 aus.