P
Zur Benutzung von DATALINE Lohnabzug ist grundsätzlich kein Passwort erforderlich. Sie können jedoch ein globales Programm-Passwort einrichten. Beim nächsten Start von Lohnabzug erscheint dann eine Passwort-Abfrage. Erst nach Eingabe des korrekten Passwortes kann ein Programm-Modul aufgerufen werden.
Im Inhaltsverzeichnis des Systemmenüs klicken Sie auf „Passwort“.
Zur Einrichtung bzw. Änderung Ihres Passwortes sind folgende Schritte erforderlich:
Im Feld „bisheriges Passwort“ geben Sie das bisher benutzte Passwort ein. Wenn Sie erstmalig ein Passwort anlegen, lassen Sie dieses Feld frei.
Im Feld „neues Passwort“ geben Sie das neue Passwort ein.
Aus Sicherheitsgründen ist das neue Passwort im Feld „Passwortbestätigung“ in gleicher Schreibweise noch einmal zu wiederholen.
Das neue Passwort wird erst wirksam, wenn Sie auf die Schaltfläche „Passwort ändern“ klicken.
Hinweis: Die Passwörter werden „blind“ in die Felder eingegeben. Das bedeutet, dass jedes eingegebene Zeichen vom System als solches gespeichert wird, aber auf dem Bildschirm lediglich als Sternchen erscheint. Dieses ist eine Sicherheitsmaßnahme, damit kein Unbefugter Ihr Passwort einsehen kann.
Ob eine Lohnart pauschal versteuert wird, können Sie unter Firmendaten-Lohnartenschlüssel definieren.
Die einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2% hinterlegen Sie für Minijobber unter Personaldaten – Steuer- und Sozialversicherung- Karte „Steuer”. Wählen Sie als Steuerklasse bitte pauschal und die einheitliche Pauschsteuer.
Die Personaldaten finden Sie als dritten Eintrag im Menübaum. Hier tragen Sie bitte die Personalstammdaten der Beschäftigten ein.
Ferner fragen Sie im Personalstamm die ELStAM (Steuerdaten) des Arbeitnehmers ab und die AU-Bescheinigungen.
Sie finden unter Berichte-Arbeitgeberbelastung einen Bericht über die Höhe der Arbeitgeberbelastung. Diesen Bericht können Sie sich nach unterschiedlichen Kriterien zusammenstellen, wie z.B. nach Monaten, Mitarbeitern etc..
Jeder Mitarbeiter erhält bei der Neuanlage eine Personalnummer als einheitliches Ordnungsmerkmal zugeteilt. Lohnabzug schlägt diese automatisch aufsteigend vor, die Personalnummer kann jedoch auch von Ihnen geändert werden.
Bitte beachten Sie dabei, dass eine Personalnummer grds. nicht doppelt vergeben werden kann.
Sie finden die Personalnummer im gleichnamigen Feld unter Personaldaten-Adresse und Bank.
Der Personengruppenschlüssel ist ein Meldetatbestand für die Sozialversicherung. Der dreistellige Schlüssel gibt nähere Auskunft über die gemeldete Person. So ist der PGR „101“ der Schlüssel für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen.
Personen, die nicht am maschinellen Meldeverfahren teilnehmen, z.B. GmbH-Alleingesellschafter (sv-freie Selbstständige) erhalten in Lohnabzug den Personengruppenschlüssel „900“ bzw. „901“.
Den PGR finden Sie unter Personaldaten- Steuer und Sozialversicherung auf der Karte „Meldung I“. Lohnabzug stellt den PGR automatisch vor.
Einen Pfändungsrechner finden Sie in Lohnabzug unter Auskünfte-Tabellen auf der zweiten Karte „Pfändung“. Hier sind die aktuellen Pfändungsfreigrenzen gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) hinterlegt.
Tragen Sie dort bitte in den Feldern die entsprechenden Angaben ein und Lohnabzug ermittelt den nicht pfändbaren Betrag.
Die Angaben zur Pflegeversicherung, also ob ein Mitarbeiter pflegeversicherungspflichtig ist oder nicht, können Sie unter Personaldaten-Steuer und Sozialversicherung auf der Karteikarte „Sozialvers.“ einstellen.
Zur Auswahl der Beitragsgruppe nutzen Sie bitte den „Suche-Button“ hinter dem Feld „PV“. Lohnabzug berücksichtigt Ihre Eingaben mit der nächsten Abrechnung.
Vor dem Versand der Sozialversicherungsmeldungen muss ein Prüflauf durchgeführt werden. Dieser prüft die zu versendenden Dateien daraufhin, ob die Meldedatenbausteine korrekt sind. Lohnabzug verwendet hierfür dieselbe Prüfroutine wie die Annahmestellen.
Erst wenn alle zu versendenden Meldungen erfolgreich geprüft wurden (Status = „OK“), können die Dateien versendet werden.