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Seit dem 1. Juli 2023 wurde ein Beitragsabschlag zur Pflegeversicherung eingeführt. Demnach verringert sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer ab dem zweiten bis zum fünften berücksichtigungsfähigen Kind um jeweils 0,25 Prozent.
Berücksichitgungsfähig sind Kinder bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Sie können unter Adressdaten-Firma die Bankverbindungen Ihrer Firma eintragen.
Sollten Sie mehrere Bankverbindungen nutzen, so können Sie unter Abrechnungen-Abschluss auf der Karte "AG-Bankverb." eine Zuordnung der Konten zu den Zahlungen erstellen
Einen Befreiungsantrag für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Ihre Minijobber finden Sie in den Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf der ersten Karte Beschäftigung unter der Lasche „Info/Erklär.“.
Legen Sie den unterschriebenen Befreiungsantrag in den Personalunterlagen ab.
Die „Bau-Umlagekassen“ können Sie unter Adressdaten-Bau-Umlagekassen auswählen.
Bitte hinterlegen Sie ggf. die dazugehörige Bankverbindung der Kasse auf der Karte „Bank“. In den Firmendaten-Betriebliche Grunddaten wählen Sie die Branche „Bau…“ aus. Hier können Sie auch Ihre Mitgliedsnummer bei der Umlagekasse hinterlegen. Diese erscheint dann auf Ihren Überweisungsträgern. Im Personalstamm unter Umlagen Bau ordnen Sie jedem Mitarbeiter die Umlagen zu, damit die Umlagen entsprechend der unterschiedlichen Beitragstragung (Verteilung auf Arbeitgeber und ggf. Arbeitnehmer) in der Abrechnung erfolgen.
Lohnabzug übernimmt die Voreinstellungen für die Beitragslastverteilung anhand der Einstellungen im Firmenstamm. In den Berichten finden Sie eine Übersicht der gezahlten Umlagen (Berichte-Umlagen Bau)
Diesen hinterlegen Sie bitte unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf der Karte „Beschäftigung“. Aus dem Personalstamm erfolgt programmseitig eine Anmeldung zur Sozialversicherung (Grund 10). Auch für die Ermittlung der Steuereckdaten wird eine Anmeldung zum ELStAM-Verfahren erforderlich und vom Programm angeboten, wenn der Arbeitnehmer steuerpflichtig ist.
Auf der Beitragsabrechnungsliste (Abrechnungen-Abschluss) finden Sie die einzelnen Beiträge - unterteilt nach Beitragsgruppen – wieder. Die Beitragsabrechnungsliste ist eine ausführliche Darstellung des Beitragsnachweises. Wie der Beitragsnachweis wird die Beitragsabrechnungsliste bei Versand bzw. Drucken des Beitragsnachweises festgeschrieben. Der Inhalt der Beitragsabrechnungsliste entspricht somit grds. der voraussichtlichen Beitragsschuld. Zusätzlich enthält die Liste noch eine Zeile mit der Beitragssolldifferenz aus dem Vormonat.
Die Beitragsgruppen werden vom Programm bereits voreingestellt. Sie finden die Beitragsgruppen unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf der Karte „Sozialversicherung“. Hier können Sie diese natürlich auch verändern.
Es wird bei den Beitragsgruppen in folgender Reihenfolge vorgegangen: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Sollte für eine schwangere Mitarbeiterin ein Beschäftigungsverbot bestehen, so gehen Sie zur Erstellung des Erstattungsantrages bitte unter Anträge-Erstattungen U2 und wählen auf der ersten Karte „U2“ im Bereich Antragsart „Beschäftigungsverbot" aus. Gehen Sie anschließend auf die zweite Karte „Besch.Verbot“. Sie geben hier den voraussichtlichen Entbindungstag und den Erstattungszeitraum ein, für den das Beschäftigungsverbot gilt sowie das fortgezahlte Entgelt während des Beschäftigungsverbotes.
Wenn ein Bescheid der Behörde, z.B. des Gewerbeaufsichtsamtes, über das Beschäftigungsverbot vorliegt und dem Antrag beigefügt wird, klicken Sie das zutreffende Feld an.
Prüfen Sie auf der dritten Karteikarte "AG-Anteile" die ermittelten Arbeitgeberbeitragsanteile für den Erstattungszeitraum, denn auch diese sind im Falle eines Beschäftigungsverbotes erstattungsfähig.
Der Erstattungsbetrag wird automatisch errechnet und ausgewiesen.
Über die Drucken-Lasche können Sie sich den Erstattungsausdruck bzw. eine Erstattungsliste ausgeben lassen. Sie versenden den U2-Erstattungsantrag über die Lasche "Senden".
Handelt es sich bei dem Mitarbeiter um einen geringfügig Beschäftigten, so wird automatisch der Erstattungsantrag an die Bundesknappschaft gestellt.
Zur Abrechnung von Beschäftigungsverboten, die über mehrere Abrechnungszeiträume gehen, empfiehlt es sich nach Abschluss des Lohnzahlungszeitraumes einen Erstattungsantrag für diesen zu stellen, so dass Sie dann diesen mit den Beiträgen für den aktuellen Abrechnungsmonat verrechnen können.
Bei einem Beitragsgruppenwechsel, z.B. weil aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijobber) eine versicherungspflichtige Beschäftigung geworden ist, führt zu einer Ab- und Anmeldung (Abgabegründe 32 und 12) zur Sozialversicherung. Diese werden programmseitig durch einen Vergleich der Monatsabrechnungen erzeugt. Wir empfehlen Ihnen einen Wechsel der Beschäftigungsart immer dann über eine (dieselbe) Personalnummer vorzunehmen, wenn der Beitragsgruppenwechsel zum Monatsersten erfolgt. Nur wenn der Beitragsgruppenwechsel innerhalb eines Monats erfolgt, dann legen Sie bitte für diesen Abrechnungsfall einen neuen Personalfall (neue Personalnummer) an.
Sie können den Beitragsgruppenwechsel entweder direkt auf der Karte „Sozialversicherung“ (Personaldaten-Steuer und Sozialvers.) eintragen oder einfach auf der Karte „Beschäftigung“ die neue Beschäftigungsart auswählen.
Die Beitragsnachweise der einzelnen Einzugsstellen finden Sie unter Abrechnung-Abschluss. Auf dem Beitragsnachweis finden Sie die kumulierten Beiträge aller Mitarbeiter, welche bei der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse) versichert sind. Auf dem Beitragsnachweis sind diese Beiträge nach Beitragsgruppen unterteilt.
Sobald der Beitragsnachweis versendet oder gedruckt wird, werden die Werte festgeschrieben (eingefroren). Alle Änderungen der Abrechnungen, die auch zu einer anderen Beitragsschuld führen, werden dann nicht mehr in dem Beitragsnachweis berücksichtigt, sondern gehen in den folgenden Monat über und werden mit dem Beitragsnachweis des Folgemonats erstattet.
Eine Aufschlüsselung der einzelnen Werte finden Sie in der dazugehörigen Beitragsabrechnungsliste.
Es gelten bundeseinheitliche Beitragssätze zur Krankenversicherung. Diese sind programmseitig voreingestellt. Sie haben hier somit keine Anpassungen vorzunehmen. Seit 2015 gilt der einheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung nur noch bedingt. Denn seitdem erheben zahlreiche Krankenkassen einen Zusatzbeitragssatz, den Sie in der Lohnabrechnung berücksichtigen müssen. Es gelten somit letztendlich wieder unterschiedliche Beitragssätze für die Krankenkassen.
Die Beitragssätze zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind programmseitig hinterlegt und werden ggf. angepasst. Ab Lohn XS ist die maschinelle Beitragssatzdatei enthalten, so dass Sie die Zusatzbeitragssätze und Umlagesätze online aktualisieren können.
Der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung ist grds. von allen Arbeitnehmern zu zahlen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und eine Elterneigenschaft nicht nachgewiesen haben. Das Kennzeichen für den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung kann unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf der Karte "Sozialversicherung" im gleichnamigen Feld gesetzt werden.
Das Programm nimmt eine Voreinstellung automatisch vor.
Ist das Kennzeichen gesetzt, so wird der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung erhoben
Die Berufsgenossenschaft, welche für Ihren Betrieb zuständig ist, können Sie unter Adressdaten-Berufsgenossenschaften über den Suche-Button auswählen.
In den Firmendaten können Sie unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf der Karte Berufsgenossenschaft Ihre Berufsgenossenschaft zuordnen und auf der Karte „Gefahrenklasse“ die dazugehörigen Gefahrentarifstellen auswählen.
Bitte beachten Sie, dass für Meldezeiträume ab 2009 die Angaben zur Berufsgenossenschaft zwingend erforderlich sind. Um die GTST für Ihren Betrieb abzufragen, nehmen Sie bitte einen UV-Stammdatenabruf vor. (Firmendaten - Betriebliche Grunddaten - Karteikarte Berufsgenoss.).
Sie können aus unterschiedlichen Beschäftigungsarten auswählen. DATALINE Lohnabzug nimmt daraufhin diverse Voreinstellungen, wie z.B. die Beitragsgruppen oder den Personengruppenschlüssel vor.
Es stehen u.a. folgende Beschäftigungsarten zur Verfügung:Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Rentner (anschließend erfolgt eine weitere Auswahl der Rentenart), Kurzfristig Beschäftigte, Geringfügig Beschäftigte (anschließend erfolgt eine Auswahl, ob auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet wird), Geschäftsführer (angestellter Fremdgeschäftsführer).
Die verschiedenen Formen der Altersvorsorge können Sie unter Personaldaten-Betriebl. Altersvorsorge eintragen. Hier können Sie die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten (größtenteils mittels automatischer Voreinstellung) erfassen.
So finden Sie hier auch Eingabemöglichkeiten für die Gehaltsumwandlung (incl. des Pflicht-Arbeitgeberzuschusses).
Ferner können Sie, sofern es sich z.B. um eine Gehaltsumwandlung aus einmaligem Entgelt handelt, in der Abrechnung unter Abrechnung-Eingabe auf der gleichnamigen Karte eintragen bzw. verändern.
Die Betriebsnummer des Betriebes hinterlegen Sie bitte unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf der Karte „Betriebsdaten“.
Unter Firmendaten-Betriebsstätten können Sie beliebig viele Betriebsstätten anlegen. Die Zuordnung der Mitarbeiter zu diesen Betriebsstätten erfolgt unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf der Karte „Sozialversicherung“.
Das Finanzamt des Betriebes hinterlegen Sie bitte unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf der Karte „Steuerdaten“.
Tragen Sie hier bitte auch die Steuernummer des Betriebes ein.
Die Branche der Firma wählen Sie bitte unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf der Karte „Betriebsdaten“ aus. Über diese Einstellung wird unter anderem in Lohnabzug die Erstellung der Sofortmeldungen organisiert.
Eine Buchungsliste können Sie sich unter Abrechnung-Abschluss auf der Karte "Buchen" ausgeben lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie zuvor einen Buchungsplan der Firma (bei der erstmaligen Anlage) zugeordnet haben.
Den Buchungsplan finden Sie unter Firmendaten-Buchungsplan.
Sie erhalten den aktuellen Buchungsplan des Monats unter Abrechnung-Abschluss auf der Karte „Buchen“.
Hierbei handelt es sich um eine wählbare Krankenkasse/Einzugsstelle.
Das Bundesland des Betriebssitzes stellen Sie unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf der Karte „Betriebsdaten“ ein. Für eine Betriebsstätte können Sie das Bundesland unter Firmendaten-Betriebsstätte auf der Karte „Betriebsdaten“ auswählen.