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Die Kinderfreibeträge können Sie unter Personaldaten-Steuer und Sozialversich. auf der Karte „Steuer“ auswählen. Sie werden anschließend bei der Berechnung der Steuern automatisch berücksichtigt. Im Rahmen des ELStAM-Verfahrens sind die Kinderfreibetragszähler Teil der ELStAM-Lieferung. Änderungen erfolgen durch den Arbeitnehmer beim zuständigen Finanzamt. Im Rahmen des ELStAM-Verfahrens sind die Kinderfreibetragszähler Teil der ELStAM-Lieferung. Änderungen erfolgen durch den Arbeitnehmer beim zuständigen Finanzamt.

Üblicherweise erhalten Mitarbeiter das Kindergeld von der Kindergeldkasse. Allerdings ist es insbesondere im Öffentlichen Dienst gängig, dass das Kindergeld direkt vom Betrieb an die Beschäftigten gezahlt wird. In diesem Fall klicken Sie unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten das Kontrollfeld „Kindergeldauszahlung“ an. Diese Angabe wirkt sich im Personalstamm aus, in dem die Anzahl der Kinder zu hinterlegen ist (Personaldaten-Steuer und Sozialvers.-Karte „Steuer“), für die Kindergeld bezogen wird. Im Rahmen der Abrechnung wird dann das Kindergeld gemeinsam mit dem Lohn bzw. Gehalt an den Beschäftigten ausgezahlt.

Das Kennzeichen zur Abführung des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung können Sie unter Personaldaten-Steuer und Sozialversich. auf der Karte „Sozialversicherung“ setzen. Ist das Feld „PV-Zuschlag“ markiert, so wird der Zuschlag berechnet.

 

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern unter 25 Jahren erhalten einen Beitragsabschlag zur Pflegeversicherung.

Privat Krankenversicherte zahlen diesen Beitrag im Übrigen nicht.

Die Angaben zur Konfession sind Teil der ELStAM und werden mit der ELStAM-Anmeldung bzw. Monats-Änderungslisten abgerufen. Sofern Sie die ELStAM nicht abrufen, können Sie die Konfession des Mitarbeiters und ggf. des Ehegatten unter Personaldaten-Steuer und Sozialversich. auf der Karte „Steuer“ hinterlegen.

Das Programm liefert die Standardkontenpläne „SKR03“ und „SKR04“ sowie landwirtschaftliche Kontenpläne mit aus, alternativ dazu können Sie einen eigenen Kontenplan anlegen.

Die Einstellungen erfolgen beim ersten Anlegen des Mandanten nach Abspeichern der Firma.

Um neue Konten zu hinterlegen, können Sie unter Firmendaten-Kontenplan diese neuen Konten anlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie neue Konten mit den einzelnen Lohnarten, welche diesem Konto zugeordnet werden sollen, verknüpfen (Firmendaten-Buchungsplan).

Die Buchungsliste erhalten Sie im Übrigen unter Abrechnung-Abschluss auf der Karte „Buchen“.

Wenn Sie den verwendeten Kontenplan ändern möchten, z.B. von SKR03 auf SKR04 wechseln, dann nutzen Sie bitte die Lasche „KP kopieren” unter Firmendaten-Kontenplan.

Um Korrekturen in Lohnabzug durchzuführen, finden Sie unter Abrechnungen-Korrekturen einen eigenen Bereich.

Hier können Sie Korrekturen für bereits abgerechnete Kalendermonate vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. zuerst die Personalstammdaten ändern bevor Sie eine Korrektur durchführen, wenn es sich um eine Änderung handelt, welche auch heute noch gültig ist. Dies ist z.B. sinnvoll, wenn sich die Krankenkasse eines Mitarbeiters geändert hat und einfach vergessen wurde, die neue Krankenkasse zu erfassen.

Auf der Karte „Korrekturen“ einfach den Korrekturmonat auswählen und den Mitarbeiter anklicken. Im Korrekturmodus können Sie dann die Änderungen vornehmen. Beim Speichern, erhalten Sie dann noch die Frage, für welchen Zeitraum die Änderung gelten soll. Handelt es sich um eine fortwährende Anpassung von Personalstammdaten (z.B. Krankenkassenwechsel), dann geben Sie den Vormonat des aktuellen Abrechnungsmonats an und das Programm korrigiert über den Zeitraum (also über mehrere Monate). Wurde lediglich für einen Monat eine falsche Abrechnung erstellt, z.B. zu viel oder zu wenig Stunden ausgezahlt, so lassen Sie diesen Dialog bei der Voreinstellung stehen.


Im ELStAM-Verfahren sind die Angaben zur Konfession Teil der ELStAM-Lieferung.

Die Gemeinden übermitteln die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie das Datum des Eintritts und Austritts an die Finanzverwaltung. Erst danach können ELStAM gebildet und dem Arbeitgeber zum Abruf bereitgestellt werden.

Gehört der Arbeitnehmer keiner Religionsgemeinschaft an, für die Kirchensteuer von den Finanzbehörden erhoben wird, so wird kein Merkmal bereitgestellt. Neben der Religionsgemeinschaft des Arbeitnehmers wird die Religionsgemeinschaft des Ehegatten nur dann berücksichtigt, wenn dieser einer anderen steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. Aus der Nichtangabe des Kirchensteuermerkmals für Ihren Ehegatten kann deshalb nicht geschlossen werden, dass dieser keiner Religionsgemeinschaft angehört.

Wenn also bislang eine konfessionsgleiche Religionsgemeinschaft für den Ehegatten in Lohnabzug hinterlegt war, weichen die abgerufenen Daten in diesem Punkt für den Ehegatten ab. Diese Abweichung ist jedoch ohne Bedeutung für Ihre Abrechnungen und muss deshalb nicht weiter berücksichtigt werden.

Zur Neuanlage einer Krankenkasse gehen Sie bitte unter „Adressdaten-Krankenkasse" und wählen dort über den Suche-Button die entsprechende Krankenkasse aus. In der Betriebsnummerndatenbank sind alle Krankenkassen hinterlegt, die wählbar sind. Danach können Sie auf der Karteikarte Beitragssätze über die Lasche "Abgleich" die Beitrags- und Umlagesätze aktualisieren.

Anschließend gehen Sie bitte auf die nächste Karte „Umlagesätze“ und erfassen dort bitte die Sätze für die Kasse.

Nachdem Sie die Krankenkassen-Adressdaten erfasst haben, gehen Sie bitte unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf die Karte „Krankenkasse“ und ordnen die neu angelegte Krankenkasse dem jeweiligen Mandanten zu. Hier nehmen Sie auch die Einstellung (Auswahl) der U1-Umlagevariante vor.

In den Personaldaten ordnen Sie jetzt den Mitarbeitern die Krankenkasse unter Personaldaten-Sozialversicherung auf der Karte „Beschäftigung“ im Feld „Meldestelle/Einzugsstelle“ zu.