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Nach Absprache mit dem zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt erstatten Sie die Lohnsteuer-Anmeldungen vierteljährlich, wenn die Lohnsteuer für das vorangegangene Jahr nicht mehr als 5.000 Euro betragen hat, aber mehr als 1.080 Euro.
Nach Absprache mit dem zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt erstatten Sie die Lohnsteuer-Anmeldungen vierteljährlich, wenn die Lohnsteuer für das vorangegangene Jahr nicht mehr als 5.000 Euro betragen hat, aber mehr als 1.080 Euro.