U
Die Überweisungen finden Sie unter Abrechnung-Abschluss. Dort können Sie auch eine SEPA-XML-Datei für die Übergabe an Ihr Online-Banking-Programm nutzen/erzeugen.
Eine Übersicht der Überweisungen finden Sie unter Abrechnungen-Abschluss in der Überweisungsliste. Hier tauchen alle Überweisungen auf, welche Sie tätigen.
Sollten Sie hier Einträge vermissen, überprüfen Sie bitte Ihre Angaben zu den Bankverbindungen. Erscheint nicht eine einzige Überweisung, so prüfen Sie bitte, ob Sie zu der Firma eine Bankverbindung hinterlegt haben.
Sofern Ihr Betrieb umlagepflichtig zur Umlage 1 (U1) ist, setzen Sie bitte unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten das Kennzeichen im Feld „Umlagepflicht U1“.
Sie können bei der Umlage 1 bei vielen Krankenkassen Ihren Beitragssatz zur Umlage auswählen. Es stehen Ihnen dabei verschiedene Umlagevarianten zur Verfügung.
Das Kennzeichen „U1“ setzt Lohnabzug in den Personaldaten (Steuer und Sozialvers. auf der Karte Sozialversicherung) automatisch bei der Neuanlage der einzelnen Mitarbeitern, wenn der Betrieb umlagepflichtig ist.
Sofern Sie umlagepflichtig zur U1 sind, können Sie sich im Übrigen bei Krankheit Ihrer Mitarbeiter einen Teil des fortgezahlten Entgelts erstatten lassen. Hierfür erstellen Sie die U1-Erstattungsanträge im Programmteil "Entgelt".
Nähere Informationen zur Teilnahme an der Umlage erhalten Sie von den Krankenkassen.
Das Kennzeichen „U2“ setzt Lohnabzug in den Personaldaten (Steuer und Sozialvers. auf der Karte Sozialversicherung) automatisch bei der Neuanlage der einzelnen Mitarbeitern. Die U2-Erstattungsanträge erstellen Sie im Programmteil "Entgelt".
Nähere Informationen zur Teilnahme an der Umlage erhalten Sie von den Krankenkassen.
Die Umlagen zur Ausgleichkasse werden nach dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt bemessen.
Die Höhe des Umlageentgelts zur Ausgleichskasse finden Sie im Lohnkonto des jeweiligen Mitarbeiters.
Auf der Beitragsabrechnungsliste der jeweiligen Einzugstelle (Krankenkasse) finden Sie das an die Krankenkasse erstattete Umlageentgelt des jeweiligen Abrechnungsmonats.
Die Höhe der Umlage ermittelt sich nach den jeweiligen Prozentsätzen (Umlagesätzen) der Krankenkassen und kann dort erfragt werden. Sie können die Eingaben unter Adressdaten-Krankenkasse auf der Karte "Umlagesätze" vornehmen.
Lohnabzug-Anwender erhalten die aktuellen Umlagesätze direkt aus der Beitragssatzdatei, die regelmäßig aktualisiert wird.
Lohnabzug berechnet die Umlagehöhe anhand der ausgewählten Umlagevariante zur U1 (unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten-Krankenkasse) und den Eingaben im Personalstamm.
Lohnabzug ermittelt die Umlagebeiträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und ist zertifiziert von der ITSG.
Unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten können Sie die jeweilige Branche auswählen, welcher Ihr Betrieb angehört. Bei Auswahl einer Baubranche können Sie in dem anschließend aufpoppenden Dialog Ihre Mitgliedsnummer bei der Umlagekasse hinterlegen. Diese erscheint dann auf den Überweisungsträgern an die Kasse. In den Personaldaten unter Umlagen Bau können Sie die entsprechenden Umlagen für die einzelnen Mitarbeiter (z.B. Winterbeschäftigungsumlage) hinterlegen.
Die Umlagesätze können Sie unter Adressdaten-Krankenkassen auf der Karte „Umlagesätze“ erfassen. Geben Sie dafür den Gültigkeitsbeginn des neuen Satzes im Feld „Gültig ab“ ein. Erfassen Sie anschließend die einzelnen Umlagevarianten mit den dazugehörigen Erstattungsansprüchen.
Die Umlagevariante zur U1, welche für Ihren Betrieb gültig ist, ordnen Sie bitte unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf der Karte „Krankenkasse“ zu.
Sofern es sich um eine rückwirkende Anpassung des Umlagesatzes handelt (also bereits abgerechnete Abrechnungszeiträume betroffen sind), kann vor der nächsten Abrechnung eine programmseitige Aufrollung erfolgen.
Die Umlagesätze werden automatisch aktualisiert.
Seit 1. Januar 2006 sind grds. alle Mitarbeiter U2-pflichtig. Die Feststellung ob Umlagepflicht zur U1 besteht trifft der Betrieb nach bestimmten Kriterien, welche gesetzlich im AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) geregelt sind. Eine Prüfhilfe für die U1-Teilnahme finden Sie im Programmteil "Entgelt" unter "Tools".
Sofern Ihr Betrieb umlagepflichtig zur U1 ist, setzen Sie bitte unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten das entsprechende Kennzeichen.
Die Umlagevariante U 1, welche für Ihren Betrieb gültig ist, können Sie unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf der Karte "Krankenkasse" auswählen.
Nimmt ein Mitarbeiter unbezahlten Urlaub, so hinterlegen Sie diese Fehlzeit bitte unter Personaldaten-Abwesenheiten.
Sofern es sich um eine längere Abwesenheit handelt, erstellt Lohnabzug automatisch die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung.
Für Unfallkassen der öffentlichen Hand (Öffentlicher Dienst) ist grds. die „Fiktive Gefahrentarifstelle“ zu verwenden. Das UV-Entgelt beträgt regelmäßig 0 EUR. Auch für die Unfallkassen führen Sie den elektronischen Stammdatenabruf durch.
Unterbrechungsmeldungen (Meldegründe 51, 52, 53) werden bei bestimmten sozialversicherungsrechtlichen Fehlzeiten automatisch von Lohnabzug erstellt.
Eine Unterbrechungsmeldung ist erst nach Ablauf eines vollen Kalendermonats, der mit der Fehlzeit (z.B. Krankengeld) belegt ist zu erstatten.
Die Urlaube Ihrer Mitarbeiter erfassen Sie bitte unter Personaldaten-Abwesenheiten. Bevor Sie die einzelnen Urlaubszeiten Ihrer Mitarbeiter erfassen, legen Sie bitte die jeweiligen Urlaubsansprüche (Jahresurlaubsanspruch) auf der Karte „Urlaubsanspr.“ an (z.B. 30 Tage Erholungsurlaub). Anschließend können Sie die Urlaubszeiten auf der Karte „Fehl/Url.Zeit“ eintragen. Bitte beachten Sie, dass Sie unter Personaldaten-Zeiten die Arbeitszeiten der Mitarbeiter erfasst haben, denn nur dann kann programmseitig der Urlaub korrekt berechnet werden.
Sie finden eine Übersicht der Urlaubszeiten in der Liste im unteren Bereich.
Den Jahresurlaubsanspruch der Mitarbeiter legen Sie bitte unter Personaldaten-Abwesenheiten auf der Karte „Urlaubsanspruch“ fest.
Unter Anträge-Erstattungen U1 auf der Karte „Festlohn“ werden die Krankheitstage anhand des Kalenders in Verbindung mit dem eingegebenen Entgeltfortzahlungszeitraum automatisch ermittelt.
Sie geben das regelmäßige monatliche Bruttogehalt ein. Durch Anklicken wählen Sie aus, ob die Berechnung nach Arbeitstagen oder Kalendertagen erfolgen soll.
Die Berechnung nach Arbeitstagen ist voreingestellt. In diesem Fall werden nur die Tage berücksichtigt, die auch als Arbeitstage gelten - also unter Personaldaten-Zeiten als solche definiert worden sind.
Bei der Berechnung nach Kalendertagen wird jeder Tag herangezogen, unabhängig davon, ob er als regulärer Arbeitstag gilt oder nicht. Deshalb können Schwankungen zwischen beiden Berechnungsarten auftreten.
Entgeltfortzahlung berechnet das fortzuzahlende Bruttoentgelt, das dem Mitarbeiter zusteht. Gleichzeitig wird der Erstattungsbetrag errechnet, den Ihr Betrieb von der Umlagekasse erstattet bekommt.
Handelt es sich bei dem Mitarbeiter um einen geringfügig Beschäftigten, so wird automatisch der Erstattungsantrag an die Bundesknappschaft gestellt.
Bitte beachten Sie bei Personen mit Entgelten innerhalb der Gleitzone, dass Sie die beitragspflichtigen Einnahmen zur Rentenversicherung zugrunde legen und nicht unbedingt das tatsächliche Bruttoentgelt.
Über die Senden-Lasche versenden Sie den U1-Erstattungsantrag.
Über die Drucken-Lasche können Sie sich einen Erstattungsausdruck bzw. eine Erstattungsliste ausgeben lassen.
Unter Anträge-Erstattungen U1 auf der Karte „Stundenlohn“ werden die Krankheitsarbeitstage aufgrund des eingegebenen Entgeltfortzahlungszeitraumes ermittelt. Krankheitsstunden werden ebenfalls automatisch errechnet, können im Einzelfall jedoch überschrieben werden, wenn eine andere Stundenzahl gelten soll.
Basis der Berechnung ist die bezahlte tägliche Arbeitszeit in Stunden, die Sie in den Personaldaten unter Personaldaten-Zeiten eingegeben haben.
Handelt es sich bei dem Mitarbeiter um einen geringfügig Beschäftigten, so wird automatisch der Erstattungsantrag an die Bundesknappschaft gestellt.
Bitte beachten Sie bei Personen mit Entgelten innerhalb der Gleitzone, dass Sie die beitragspflichtigen Einnahmen zur Rentenversicherung zugrunde legen.
Der Versand des U1-Erstattungsantrags erfolgt über die Senden-Lasche.
Über die Drucken-Lasche können Sie sich einen Erstattungsausdruck bzw. eine Erstattungsliste ausgeben lassen.
Bezieht eine schwangere Arbeitnehmerin einen festen Monatslohn, so wählen Sie bei der Erstellung des U2 Antrages unter Anträge-Erstattungen U2 bitte als Antragsart auf der Karte „U2“ den Eintrag „Festlohn“ aus.
Die zweite Karte in diesem Bereich ist variabel. Bitte tragen Sie auf der Karte „Festlohn“ den voraussichtlichen Entbindungstag ein. Sofern der tatsächliche Entbindungstag noch nicht bekannt sein sollte, wählen Sie hier bitte das gleiche Datum wie für den voraussichtlichen Entbindungstermin.
Des Weiteren tragen Sie bitte die Nettoentgelte der Arbeitnehmerin der letzten drei vollen Abrechnungsmonate ein sofern diese nicht programmseitig hinterlegt sind.
Sie erhalten im Dialog sofort das fortgezahlte Entgelt und den Erstattungsbetrag abzüglich des Mutterschaftsgeldes angezeigt.
Der Versand des U2-Erstattungsantrags erfolgt über die Senden-Lasche.
Über die Drucken-Lasche können Sie sich einen Erstattungsausdruck bzw. eine Erstattungsliste ausgeben lassen.
Über die Lasche „Senden” können Sie den Erstattungsantrag an Olümp übergeben und versenden.
Bitte beachten Sie, dass die U1 und U2 Erstattungsanträge elektronisch zu erstatten sind.
Sofern Ihr Betrieb umlagepflichtig zur Umlagekasse 1 (U1) ist, markieren Sie bitte unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf der Karte „Betriebsdaten“ das Feld Umlagepflicht U1. Bitte beachten Sie, dass Sie nur Erstattungsanträge zur U1 stellen können, wenn der Betrieb umlagepflichtig zur U1 ist, das Feld also markiert ist.
Die Umlagevariante, also wie hoch der Erstattungssatz der Firma bei der jeweiligen Krankenkasse ist, können Sie unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf der Karte „Krankenkasse“ auswählen.