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Die Gesonderte Meldung (Abgabegrund 57) können Sie unter Personaldaten – Steuer und Sozialvers. auf der Karteikarte „Beschäftigung“ erzeugen. Wählen Sie dazu über den Button „Fiktives Ende“ und tragen dann in dem dahinterliegenden Dialog Ihre Daten ein. Mit der entsprechenden Abrechnung wird dann die Gesonderte Meldung (57) erzeugt.
Inzwischen fragen die Rentenversicherungsträger die Gesonderten Meldungen elektronisch an. Lohnabzug stellt diese dann im Zuge der Entgeltabrechnung bereit.
Die „Gesonderte Meldung“ ist frühestens mit der Entgeltabrechnung zu erstatten, die den vierten Kalendermonat vor Rentenbeginn beinhaltet. Sie muss den Zeitraum enthalten, der im laufenden Jahr noch nicht gemeldet wurde und darf grundsätzlich nicht früher als mit dem letzten Tag des vierten Kalendermonats vor Rentenbeginn enden. Sind beitragspflichtige Einnahmen mit einer „Gesonderten Meldung“ übermittelt worden, dürfen diese weder bei der Jahresmeldung noch bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erneut gemeldet werden. Eine weitere Meldung darf nur den anschließenden Zeitraum beinhalten.
Seit 2016 werden Ihnen die Gefahrenklassen im Rahmen des UV-Stammdatenabrufs von dem Unfallversicherungsträger elektronisch zur Verfügung gestellt. Dafür müssen Sie nur den UV-Stammdatenabruf mit Ihren Zugangsdaten (Mitgliedsnummer und PIN), die Sie von Ihrem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) erhalten, durchführen.
Sofern Sie die Daten manuell anlegen wollen (oder müssen, z.B. LBGen) dann können Sie in den Betrieblichen Grunddaten - auf der Karte "Berufsgenossenschaft" Ihren Unfallversicherungsträger wählen und auf der Karteikarte GTST die jeweiligen Gefahrtarife auswählen. Eine Zuordnung der Gefahrtarife nehmen Sie bitte in den Personaldaten - Steuer und Sozialvers. auf der Karteikarte "Beschäftigung" vor.
Hinweis: Ab 2023 ersetzt die Unternehmensnummer die Mitgliedsnummer.
Das Gehalt des Mitarbeiters legen Sie bitte unter Personaldaten-Einkünfte auf der Karte Lohnarten an. Dieses Vorgehen empfehlen wir, da Sie dann in der Abrechnung ggf. keine weiteren Angaben mehr tätigen müssen.
Alternativ kann eine Eingabe auch unter Abrechnung-Eingabe auf der Karte Lohnarten erfolgen. Beachten Sie bitte: Die Erfassung von festen Lohnbestandteilen sollten Sie unbedingt im Personalstamm vornehmen, um sich unnützen Erfassungsaufwand in der Abrechnung zu ersparen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen Teile des Entgeltes (Lohnes) gewandelt werden. Diese Umwandlung führt dazu, dass sich das zu versteuernde und verbeitragende Entgelt vermindert. Dieses führt in aller Regel dazu, dass der Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat.
Sie hinterlegen die Gehaltsumwandlung unter Personaldaten-Betriebliche Altersvorsorge auf der Karte „Betr. Altersvorsorge“. Für Einmalzahlungen, die gewandelt werden nehmen Sie diese Eingabe bitte unter Abrechnung-Eingabe auf der Karte „Betr. Altersvorsorge“ vor.
Handelt es sich bei einem Mitarbeiter um den Geschäftsführer des Betriebes, der auch gleichzeitig Gesellschafter der Unternehmung ist, so setzen Sie bitte das so genannte Statuskennzeichen, sofern er versicherungspflichtig ist. Gehen Sie dazu bitte unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf die Karte „Meldung I“ und markieren das Feld „Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH“. Auf der Anmeldung zur Sozialversicherung ist dann das Statuskennzeichen „2“ gesetzt.
Sofern Sie einen versicherungsfreien Gesellschafter-Geschäftsführer in Lohnabzug abrechnen wollen, zum Beispiel um den Lohnsteuerabzug darzustellen, beachten Sie bitte folgende Besonderheiten in der Abrechnung:
- eine Krankenkasse ist auszuwählen, dies hat aber keine weitere Bedeutung.
- als Personengruppenschlüssel verwenden Sie "900", damit Lohnabzug keine Sozialversicherungsmeldungen erzeugt.
- als Beitragsgruppenschlüssel setzen Sie "0000".
- bitte entscheiden Sie, ob dieser Mitarbeiter auf dem Lohnnachweis zur Unfallversicherung aufgeführt werden muss. Gehen Sie unter Personaldaten-Steuer- und Sozialvers., Karte "Beschäftigung/Gefahrtarif" und wählen dort unter "Besonderheiten UV" ggf. "keine Berücksichtigung elektronischen Lohnnachweis" aus.
Das Geschlecht des Mitarbeiters hinterlegen Sie bitte unter Personaldaten-Adresse und Bank. Diese Kennzeichnung dient unter anderem zur Prüfung der Sozialversicherungsnummer.
Ferner wird die Erstellung der U2-Erstattungsanträge über diesen Eintrag beeinflusst.
Ab 1.07.2019 wurde die Gleitzone in "Übergangsbereich" umbenannt.
Weitere Informationen finden Sie unter Midijobber.