V
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) können als Lohnarten dem Arbeitnehmer zugeordnet werden (als Abzug und Bezug), so dass diese in der monatlichen Abrechnung berücksichtigt werden können.
Bezieht ein Mitarbeiter Verletztengeld, so erfassen Sie diesen Zeitraum bitte unter Personaldaten-Abwesenheiten mit dem Grund „Verletztengeld“.
Erhält ein Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen, so erfassen Sie bitte den Bezug (AG-Leistung) als auch den Abzug (Überweisungsbetrag an Bausparkasse) in den Personaldaten im Bereich Einkünfte. Tragen Sie bitte auf der Karte "Zahlungsempfänger" die Angaben für den Zahlungsempfänger (z.B. Bausparkasse) ein.
Den aktuellen Versionsstand, erhalten Sie stets mittels der Funktionstaste „F4“.
Bezieht ein Mitarbeiter Versorgungskrankengeld, so erfassen Sie diesen Zeitraum bitte unter Personaldaten-Abwesenheiten mit dem Grund „Versorgungskrankengeld“.
Für die Eingabe von berufsständischen Versorgungswerken wählen Sie bitte in den Adressdaten unter Versorgungsträger Ihren Versorgungsträger über den Suche-Button aus.
Eine Zuordnung des Versorgungsträgers können Sie unter Firmendaten-Betriebliche Grunddaten auf der Registerkarte „Krankenkassen“ vornehmen.
Sie können dann in den Personaldaten unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf der Karte "Sozialversicherung" dem betroffenen Mitarbeiter seinen Versorgungsträger zuordnen, indem Sie als Beitragsgruppe RV eine „0“ setzen. Danach ist das Feld „Berufsständische Versorgung“ freigeschaltet und sie können Ihre Auswahl treffen. Sofern Ihnen die Mitgliedsnummer des Arbeitnehmers nicht bekannt ist, wird programmseitig eine „Dummy-Nummer“ gesetzt. Diese ist zwingend für die maschinelle Datenübermittlung erforderlich.
Mit der nächsten Abrechnung erhalten Sie dann die Beitragserhebung für den Versorgungsträger, welcher nur die Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk enthält.
Wenn Sie einen Vorschuss an einen Mitarbeiter auszahlen möchten, finden Sie eine entsprechende Lohnart in der Abrechnung (Abrechnung-Eingabe auf der Karte "Lohnarten").
Sofern Sie im laufenden Kalenderjahr mit Lohnabzug beginnen zu arbeiten, erfassen Sie bitte die Vortragswerte für Ihre Mitarbeiter unter Personaldaten-Vorträge, damit Lohnabzug diese Daten bei der Abrechnung berücksichtigen kann.
Grundsätzlich sind Vorerkrankungen bei Entgeltfortzahlungen zu berücksichtigen. Das heißt, ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums erneut aufgrund (derselben) Erkrankung arbeitsunfähig, so werden die Vorerkrankungszeiträume angerechnet und der Entgeltfortzahlungsanspruch verkürzt sich dadurch.
Da der Arbeitgeber jedoch die Diagnose der Erkrankung grundsätzlich nicht weiß, muss hier die Krankenasse helfen, die die Diagnose kennt und entsprechend ggf. unter Einbeziehung des Arztes entscheiden kann, ob eine „Vorerkrankung“ auf eine aktuelle Erkrankung anrechenbar ist.
Die Arbeitgeber senden den Krankenkassen die Anforderungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung direkt aus Lohnabzug heraus. Die Übermittlung der Vorerkrankungsanfrage an die Krankenkasse darf nur erfolgen, wenn dieser zum Erhalt der Daten berechtigt ist.
Eine solche Berechtigung liegt insbesondere dann vor, sofern für die angefragten Zeiträume ein Beschäftigungsverhältnis bei dem anfragenden Arbeitgeber bestand und dem Arbeitgeber für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsnachweis vorliegt.