Mehrfachbeschäftigung (technisch)
Bei mehrfach (versicherungspflichtig) beschäftigten Arbeitnehmern sind die Entgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Bitte gehen Sie dazu unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf die Karte „Sozialvers.“ und markieren das Feld „Mehrfachbeschäftigung“. In dem anschließend erscheinenden Dialog tragen Sie bitte das Fremdentgelt aus der/den weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigungen ein soweit es Ihnen bekannt ist.
Aufgrund dieser Eingabe berücksichtigt Lohnabzug ggf. die anteilige Beitragsverteilung zwischen den unterschiedlichen Arbeitgebern. Dies hat besondere Auswirkungen sofern durch die Zusammenrechnung der Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung in summa überschritten werden, also das Gesamtentgelt oberhalb einer Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Gegebenenfalls erhalten Sie in solchen Abrechnungsfällen von den Krankenkassen online eine Aufforderung, sogenannte GKV-Monatsmeldungen abzugeben. Diese werden dann vom Programm automatisch erstellt.