Personengruppenschlüssel (PGR)
Der Personengruppenschlüssel ist ein Meldetatbestand für die Sozialversicherung. Der dreistellige Schlüssel gibt nähere Auskunft über die gemeldete Person. So ist der PGR „101“ der Schlüssel für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen.
Personen, die nicht am maschinellen Meldeverfahren teilnehmen, z.B. GmbH-Alleingesellschafter (sv-freie Selbstständige) erhalten in Lohnabzug den Personengruppenschlüssel „900“ bzw. „901“.
Den PGR finden Sie unter Personaldaten- Steuer und Sozialversicherung auf der Karte „Meldung I“. Lohnabzug stellt den PGR automatisch vor.