Quick-Schätzen

Diese Funktion ist aufgrund der geänderten Beitragsfälligkeit in der Sozialversicherung eingeführt worden. Beim Quick-Schätzen werden die laufenden Abrechnungswerte (Lohnarten) des Vormonats für die Abrechnung verwendet (also ohne Einmalzahlungen).

Sofern sich bei dem Mitarbeiter melderelevante Personalstammdaten (z.B. Krankenkassenwechsel) ergeben haben, so berücksichtigt Lohnabzug diese natürlich.

Die Quick-Schätzung eignet sich immer dann, wenn sich die Entgelte Ihrer/einiger Mitarbeiter nicht bzw. nur im geringen Maße ändern, um eine Beitragsabrechnung für die Einzugsstellen zu erhalten.

Bitte beachten Sie hierbei, dass im Rahmen der Quick-Abrechnung und Quick-Schätzung nicht alle Programmhinweise ausgegeben werden, die in der herkömmlichen Abrechnung angezeigt werden.